1789: Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Nach dem Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789 griff die Pariser Revolution auf den Rest Frankreichs über und führte zu gewalttätigen, unter dem Namen „La Grande Peur“ (die Groβe Furcht) bekannten Ereignissen.
Die verfassunggebende Nationalversammlung versuchte zu reagieren, indem sie am 4. August die Privilegien des Adels und des Klerus abschaffte. Angesichts der Opposition des Königs gegenüber den Reformen erklärte die Konstituante am 26. August 1789 ihre Entscheidungen für rechtsgültig und verordnete die Gleichberechtigung in Form der offiziellen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.
Das bedeutete für Frankreich das Ende der absolutistischen Monarchie. Mit dieser Erklärung verkündete die Nationalversammlung, dass jeder Mensch, ungeachtet seiner Herkunft, Religion und seines Glaubens, die gleichen unveräußerlichen und heiligen Rechte besitzt, dass es politische, religiöse und gerichtliche Rechte gibt, sowie die Menschen- und die Bürgerfreiheit. So heißt es im Artikel 1: „Die Menschen werden gleich an Rechten geboren und bleiben es. (...)“.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wird sowohl in der Präambel der französischen Verfassung zitiert als auch im französischen Wahlspruch „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Sie ist darüber hinaus einer der Gründungstexte aller Demokratien der Welt.
élèves du Lycée Notre Dame de la Compassion à Pontoise
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