1990: Wiedervereinigung Deutschlands
Als Folge des 2. Weltkrieges lebten die Deutschen 40 Jahre durch Mauer und Stacheldraht getrennt in zwei deutschen Staaten, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Westzonen (später Bundesrepublik) wurden von den Siegermächten USA, Großbritannien und Frankreich besetzt, die Ostzone (später DDR) hingegen von der Sowjetunion. Im Jahr 1989 entstand aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage bei den Bürgern der DDR der Wunsch nach politischen Reformen, aus dem sich mit fortschreitender Zeit die Forderung nach einem einheitlichen Nationalstaat entwickelte. Dies äußerte sich durch Fluchtbewegungen vieler DDR-Bürger über osteuropäische Staaten in die Bundesrepublik und durch friedliche Demonstrationen. Der Widerstand der ostdeutschen Bevölkerung führte schließlich zu einer Aufhebung der Grenzen und am 09. November 1989 zum Mauerfall.
Die DDR trat dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei und wurde sowohl wirtschaftlich als auch politisch in die Bundesrepublik integriert. Am 3. Oktober 1990 stellten die DDR-Volkskammer und der Deutsche Bundestag mit der Zustimmung der vier Siegermächte die deutsche Einheit her. Damit war Deutschland ein unabhängiger, freier und souveräner Staat.
Das vereinigte Deutschland ist also nicht als ein Ergebnis nationalstaatlicher Machtpolitik zu Stande gekommen, sondern stellt die Folge des langen und stellenweise mühsamen gesamteuropäischen Integrationsprozesses dar. Die Wiedervereinigung leitete auch das Ende des Ost-West-Konflikts ein. Deutschland bildete nicht mehr die Front zwischen östlichem Kommunismus und westlicher Demokratie. Die Aufnahme des vereinigten Deutschlands in das westliche Bündnissystem und in die EU führte zudem zur Annäherung Westeuropas an Osteuropa.
Mariengymnasium Pbg.: Annika Küper, Anika Jordan, Jennifer Moser und Marianne Wiels