1252: Entwicklung der Gerichtsbarkeit in Sögel
Im Wappen der Gemeinde Sögel ist neben dem Kirchenpatron St. Jakobus auch die Waage der Gerechtigkeit, denn Sögel als Hauptort des Hümmlings stellte seit Jahrhunderten die Gerichtsbarkeit für diese Region. Seit dem Jahre 1252 war Sögel Bischöfliches Gogericht. 1364 wird neben den bisherigen fünf Gerichtssprengeln des Niederstiftes Münster (Aschendorf, Düthe, Haren, Meppen, Haselünne) der Hümmling als Gerichtssprengel mit dem Gerichtssitz in Sögel urkundlich genannt. Seit dieser Zeit war Sögel ununterbrochen bis zum Jahre 1974 Sitz eines Gerichts. Mit dem Aufstieg Napoleons und seinem Siegeszug durch Europa zerbrachen die alten Formen. Die geistlichen Herrschaften wurden aufgehoben, und der Hümmling kam im Jahre 1803 in den Besitz des Herzogs von Arenberg. An der Gerichts- ordnung änderte sich praktisch nichts, abgesehen davon, dass kurze Zeit das französische napoleonische Recht galt.
Als Richter aus den standesherrlichen Zeiten der Arenberg ́schen Verwaltung ist am bekanntesten geworden der Vater des Dichters Lewin Schücking, Modestus Schücking, der von 1810 bis 1837 in Sögel als Richter und Amtmann tätig war. Der Amtsbrunnen und der Ludmillenhof (heute Rathaus der Samtgemeinde Sögel und bis 1932 Sitz des Amtes Hümmling) erinnern noch heute an sein Wirken in Sögel. Im Jahre 1848 erfolgte durch Gesetzgebung die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung. Die Inkraftsetzung erfolgte erst durch das Gesetz vom 4. Mai 1852. Somit ist das Jahr 1852 als das „Geburtsjahr“ der jetzigen Amtsgerichte zu bezeichnen.
Ab 1875 wurde aus dem Standesherrlichen Amtsgericht das Königlich–Preußische– Amtsgericht Hümmling in Sögel.
Im Jahre 1974 wurde das Amtsgericht Sögel aufgelöst und die Aufgaben den Gerichten Meppen und Papenburg zugewiesen.
Heinz Schmees
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